Juli 22, 2021

Hundebesitzer können Steuern sparen

In Deutschland gibt es über 5 Millionen Hundebesitzer laut Angaben des Verbands für deutsches Hundewesen (VDH). Und immer wieder kommt bei Hundebesitzer die Frage auf, ob ein "Gassi-Service" steuerlich absetzbar ist.  Das Urteil ist zwar schon ein wenig älter, aber immer noch relevant. Im Jahr 2017 hat der BFH geurteilt (25.09.20217 - VI B 25/17), dass die Dienstleistung "Gassi-Service" sehr wohl zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört.

Wer also einen solchen Service in Anspruch nimmt, ermäßigt seine Einkommensteuer um 20% der entstandenen Kosten.

Geklagt hatte eine berufstätige Frau, der der Abzug vom Finanzamt versagt wurde, da die Dienstleistung außerhalb des Haushalts stattgefunden hat. Das BFH hat in seinem Beschluss  den Begriff des Haushalts geändert und als räumlich-funktional ausgelegt.

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