Wie schön sich doch die Natur entwickelt hat. Es grünt und blüht überall. Die neuen Sprieße wachsen und gedeihen kräftig. Es ist sehr schön, dies anzusehen. In der Kanzlei ist auch sehr viel Zuwachs. Zuwachs an Wissen. In dieser Zeit absolvieren meine Mitarbeiter und ich regelmäßig viele Seminare. Dabei geht es nicht nur um das Thema Steuer. Welche spannenden Themen das noch sind und was sonst so los war im Mai, kannst du hier lesen.
Ihr Dach, ihr grüner Energielieferant
Das Thema Photovoltaikanlge ist aus dem Steuerrecht nicht mehr weg zu denken. Was es da alles in den letzten Jahren für gesetzliche Änderungen und Gerichtsurteile gegeben hat. Zu Beginn war eine Gewerbeanmeldung noch notwendig. Das war später schon nicht mehr so. Durch den Fragebogen vom Finanzamt für die steuerliche Erfassung musste man sich quälen, obwohl doch nur eine kleine Anlage auf das Dach installiert werden sollte. Unternehmer nur wegen einer Photovoltaikanlage und der ganze Verwaltungsaufwand mit dazu.
Die gesetzlichen Änderungen die es im Jahr 2022 und in 2023 dazu gibt, finde ich grundsätzlich gut. Das heißt aber noch lange nicht, dass deshalb keine Fortbildung mehr dazu notwendig ist. Denn wie es im Steuerrecht immer ist, liegt die Tücke im Detail. Es gibt Übergangsfristen, es gibt die Anlagen, die vor 2023 angeschafft wurden, Anlagen bei denen die Grenzen überschritten werden und und und.
Für Fortbildungen im Steuerrecht nutze ich oft die Seminarangebote des IFU-Institutes. Die Seminarunterlagen sind sehr gut aufbereitet. Und vor allem sind die Dozenten sehr gut. Bringen praktische Beispiele und das ist immer für mich das, was das Steuerrecht etwas anschaulich und verständlich macht. So auch zum Thema Photovoltaik-Anlagen.
Von Kürbis Bauern lernen
Auf den ersten Blick ist es schon etwas ungewöhnlich, wenn man liest, dass von Kürbis Bauern viel gelernt werden kann, für ein gesundes Unternehmenswachstum. Doch genau die Methoden der Kürbis Bauern, die den Riesenkürbis ernten, sind es, die den Erfolg ausmachen. Sie haben eine Strategie entwickelt.
Ich gehöre mit zu den Pampkin-Strategen. Das ist eigentlich auch die logische Schlussfolgerung zur Ausbildung als zertifizierte Profit First Professional. Ein Baustein darin ist, seine Vision Story zu schreiben. Meist kennt man ein Vision Board. Im Gegensatz dazu ist eine Vision Story meist emotional viel aufgeladener und tiefgründiger. Denn die Verbindung zwischen Unternehmen und Privat kommt deutlicher zum Ausdruck.
Für alle die es ausprobieren möchten. Stell dir zum Beispiel vor, wie dein 31.5.2028 aussehen wird. Denke also in die Zukunft und schreibe so, als ob es bereits so ist. Für mich war es eine spannende Zukunftsreise. Vor allem auch als ich nach drei oder vier Tagen die Zeilen nochmal gelesen habe.
Eine starke Vision ist ein Teil, um den persönlichen Sweet Spot zu finden.
Neues Seminar für Mitarbeiter – Judith Tress
Das Studienwerk gehört auch mit zu den Seminaranbietern, das oft für Fortbildungen genutzt wird. Seit Corona sind auch hier die Fortbildungen als Onlinevariante möglich. Das schafft doch viel mehr Flexibilität und Zeitersparnis.
Das Thema „Lohnsteuer und Sozialversicherung aktuell zur Jahresmitte 2023“. Durch eine Umstrukturierung in unserer Kanzlei betreue ich jetzt mehr Mandanten für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt werden. Außerdem ist es gerade in dem Bereich besonders wichtig, immer den aktuellsten Wissenstand zu haben.
Die Inflationsausgleichsprämie gehört natürlich in so ein Seminar. Diese Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfrei Prämie in Höhe von 3.000 Euro kann bis 31.12.2024 ausgezahlt werden. Es ist nicht ausreichend, diese mit der Abrechnung Dezember 2024 abzurechnen, wenn der Lohn Dezember 2024 erst im Januar 2025 ausgezahlt wird.
Ein weiteres interessantes Thema ist die Änderung für die geringfügig Beschäftigten. Begonnen hat es im Oktober 2022. Angefangen mit der Anhebung des Minijob von 450,00 Euro auf monatlich 520,00 Euro. Jetzt gibt es auch Änderungen für das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen. Es ist nun klar geregelt, dass eine unvorhersehbare Mehrarbeit in zwei Kalendermonaten innerhalb eines Kalenderjahres möglich ist, solange dieses Entgelt nicht mehr als das Doppelte der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze ist.
Überschreitungen in einzelnen Kalendermonaten sind generell unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240€ beibehalten wird. Gerade jetzt, in der Urlaubszeit für jeden Arbeitgeber wichtig zu wissen. Für mich persönlich wieder mal ein sehr gelungenes Seminar vom Studienwerk.
Jubiläumsfolge
Podcastfolge BQ 049 ist on air. Im Juni feiern wir ein Jubiläum. Die 50. Folge geht on air am 14.06.2023. Dieses Jubiläum wird für ein paar Änderungen genutzt. Das ist aber nicht alles. Wir haben einen tollen Interviewgast mit einem sehr spannenden Thema.
Blogartikel im Mai 2023
App für digitale Notizen – OneNote unterstützt uns seit 2017
Rechnungseingang – wie kommt er in das Unternehmen Online
Unser Podcast im Mai 2023
Anlagenberatung: Interview mit Wolfgang Escher
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Existenzgründung – Interview mit Falk Giese
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Was sonst noch so los war im Mai 2023
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