Die Corona-Krise führt bei Arbeitgebern zu Mehrarbeit. So kommt es vor, dass Minijobber häufiger eingesetzt werden müssen, als ursprünglich geplant war. Was passiert aber nun, wenn der monatliche Verdienst über 450 Euro liegt und der Jahresverdienst die 5.400 Euro überschreitet? Führt es automatisch zur Beendigung des Minijobs?
Vorweg sei gesagt: Nein, es bleibt beim Minijob, wenn der höhere Verdienst nur gelegentlich und nicht vorhersehbar gezahlt wird. Dabei gibt es dann auch keine betragsmäßige Obergrenze.
Auch außerhalb der Corona-Krise gab es die Regelung, dass bei 2-maligem unvorhersehbaren Überschreiten, es trotzdem beim Minijob bleibt. Bereits im letzten Jahr gab es eine Sonderregelung, dass ein 5-maliges Überschreiten, im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.10.2020 möglich war.
Diese Sonderregelung gibt es auch im Jahr 2021. Im Zeitraum 01.06.2021 bis 31.10.2021 ist ein 4-maliges Überschreiten möglich. Die Voraussetzung unvorhersehbar bleibt aber weiter bestehen. Dies wäre zum Beispiel durch erkrankte Mitarbeiter wegen Quarantänemaßnahmen der Fall.
Zu beachten ist aber, dass geprüft werden muss, wie oft eine Überschreitung in den letzten 12 Monaten vorgekommen ist. Der Zeitraum beginnt mit Ablauf des Monats, wo eine Erhöhung vorliegt und dann 12 Monate zurück.
Beispiel
Eine Minijobberin ist seit 2019 beim Arbeitgeber beschäftigt und erhält ein monatliches Entgelt von 350 Euro.
Vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 soll sie die Krankheitsvertretung für eine Kollegin machen, die coronabedingt ausfällt. Das monatliche Entgelt beträgt 2.000 Euro.
Bereits im Oktober 2020 hat sie eine Krankheitsvertretung in Vollzeit übernommen und die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten
Ergebnis:
Die Beschäftigung bleibt auch für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 ein Minijob. Die Frist für den Monat September 2021 verläuft somit vom 01.10.2020 bis 30.09.2021. In diesem Zeitraum wurde ingesamt 4-Mal die Grenze überschritten, was zulässig ist.
Was passiert, wenn nach dem 01.11.2021 der Verdienst über 450 Euro liegen würde?
Dann wäre dieser eine Monat sv-pflichtig, denn dann gilt wieder die alte Regelung mit maximal 3-maligem Überschreiten.