Von Liane 

März 29, 2020

Du bist Gastronom und von der Schließung der Restaurants betroffen? Dann habe wir einen Tip für Dich!

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Verordnung dürfen Restaurants nicht geöffnet haben für Gäste. Allerdings, und das ist vielleicht das Positive daran, sind von dieser Schließung Lieferung und Abholung von Speisen nicht betroffen.

Vielleicht denkst Du jetzt, wieso sollte ich dies tun?

Wenn Du einen Liefer- bzw. Abholservice einrichtest, dann deckst Du dadurch einen Teil Deiner fixen Kosten, die derzeit trotzdem im Unternehmen noch anfallen.

Vielleicht hast Du schon mal etwas von der Bierdeckelkalkulation gehört.

Wenn Du nichts tust, dann sind Deine (vielleicht) vorhandenen Rücklagen (die Du Dir vielleicht mit Hilfe von Profit Frist aufgebaut hast), relativ schnell aufgebraucht. In unserem Beispiel bereits nach 2 Monaten. Was wäre aber, wenn wir diese Zeit, in der Du Deine Rücklagen aufbrauchst, verlängern könnten.

Durch die Möglichkeit einen Lieferservice zu etablieren, besteht die Chance die Zeit der Corona-Krise zu überstehen, einfach nur dadurch, dass der Zeitraum des Rücklagenaufbrauchens verlängert wird.

Also überdenke Deine Möglichkeiten und erfreue Deine Gäste weiter mit leckerem Essen!  So bleibst Du bei Deinen Kunden in Erinnerung!

Ich freue mich, wenn Du mir einen Kommentar zu diesem Artikel da lässt:

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Liane

Über die Autorin

Mein Name ist Liane und ich bin die Gründerin der Kanzlei. Vor über 20 Jahren auf der sogenannten grünen Wiese gegründet, unterstütze ich UnternehmerInnen bei der Umsetzung ihres Wunschbusiness. Seit 2020 bin ich zertifizierte Profit First Professionell und begleite meine Kunden bei der gesunden Businessentwicklung.

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