Dezember 4, 2022

Geschenke an Geschäftspartner

Weihnachtszeit - Geschenkezeit

Die Weihnachtszeit ist herangerückt und das Jahr neigt sich dem Ende. Diese Zeit wird häufig genutzt, um langjährigen Geschäftskontakten etwas Schönes zukommen zu lassen.

Grundsätzlich sind Geschenke an Geschäftsfreunde vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Zum Glück gibt es Ausnahmen.

Geschenk als Betriebsausgabe?

Unser Steuerrecht hat ein paar Vorschriften parat, wenn es um das Thema Geschenke geht. 

Damit ein Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, gibt es ein paar Voraussetzungen die erfüllt werden müssen.

  • keine Gegenleistung und betriebliche Gründe
  • Art des Geschenks muss abzugsfähig sein
  • maximal 35 Euro pro Person und Jahr

Schauen wir uns das einmal im Detail an.

keine Gegenleistung und betriebliche Gründe

Lasse ich einem Geschäftspartner ein Geschenk zukommen, dann ist es steuerlich abzugsfähig, wenn ich das aus betrieblichen Gründen mache. Also nicht aus privaten Gründen. Eine Gegenleistung darf damit auch nicht verbunden sein. Geschäftsverbindungen anzubahnen, sie zu sichern oder zu verbessern stellt keine Gegenleistung dar. Sie ist vielmehr ein sich in Erinnerung bringen.

Art des Geschenks muss abzugsfähig sein

Das Geschenk, was ich meinem Geschäftspartner zukommen lassen möchte, darf nicht ein Rabatt oder eine Kulanz aufgrund eines vorherigen Kaufes sein. Auch Werbeprämien, Preisausschreiben, Warenproben und Werbeartikel sind keine Geschenke.

Fällt das Geschenk in die Kategorie Blumen, Theaterkarten oder andere Eintrittskarten oder auch Sach- und Geldgeschenke, dann ist diese Voraussetzungen schon einmal erfüllt.

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Maximal 35 Euro pro Person und Jahr

Bei den 35,00 Euro handelt es sich um den Nettobetrag, wenn Dein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dann können die Anschaffungskosten des Geschenks bis zu 35,00 Euro zzgl. USt betragen. Ansonsten ist es der Bruttobetrag.

Die 35 Euro gelten pro Jahr, das heißt alle Geschenke an diese Person sind zusammen zurechnen und dürfen 35,00 Euro nicht übersteigen.

Die 35,00 Euro sind ein Freibetrag. Das bedeutet, wird dieser auch nur um einen Cent überschritten, ist die komplette Ausgabe nicht betrieblich absetzbar und es entfällt auch der Vorsteuerabzug.

Was gibt es noch etwas beachten?

Zum einen muss auf dem Beleg vermerkt werden, wer das Geschenk bekommt.

Tip: Geschenk mit dem Beleg fotografieren und mit zu den Unterlagen legen.

Zum anderen muss buchhaltungstechnisch eine getrennte Aufzeichnung für den Beleg vorliegen. Geschenke sind auf separaten Konten zu buchen und auf diesem Konto dürfen auch nur Geschenke gebucht werden und keine anderen Kosten. 

Des Weiteren trennt man die Geschenke in abzugsfähig und nicht abzugsfähig.

Sind Geschenke über 35 Euro nicht möglich?

Doch: Präsente für berufliche Aktivitäten dürfen die Grenze von 35 Euro überschreiten. Das Geschenk muss aber zur Berufsgruppe passen und betrieblich genutzt werden.

Beispiel: 
langjährige Kundin eines Restaurants bekommt eine Gastro-Kaffemaschine mit Logo
eine Fotografin schenkt ihrer Werbeagentur ein Bildbearbeitungsprogramm

Es besteht Nachweispflicht aufseiten des Schenkers, also auf jeden Fall ein Foto vom Präsent machen und mit der Rechnung aufbewahren. 

Was passiert aufseiten des Beschenkten?

Ist der Beschenkte ein Unternehmer, dann bedeutet dies, dass das Geschenk bei ihm eine Betriebseinnahme darstellt, egal auf die Aufwendung abziehbar ist oder nicht.

Verbuchung des Geschenkes beim Beschenkten

Art der Nutzung

Geschenk wird geschäftlich genutzt

Geschenk wird privat genutzt

Buchung als

Betriebseinnahme

Betriebseinnahme

Buchung als

Betriebsausgabe

Privatentnahme

Oh Mann, was für ein Akt für eine nette Geste oder? Ja, aber es lässt sich vermeiden.

Vermeidung durch Pauschalierung

Die Schenkerin pauschaliert das Geschenk mit 30% nach §37b EStG. Dies gilt für Geschenk bis 35 Euro, die abziehbar sind, als auch für Geschenke über 35 Euro, die nicht abziehbar sind. Die pauschale Steuer für Geschenke wird an das Finanzamt abgeführt. Pauschale Steuer für Geschenke bis 35 Euro ist als Betriebsausgabe abziehbar, für Geschenke über 35 Euro ist sie es nicht.

Du hast noch Fragen zum Thema Geschenke? Dann buche Dir einfach einen Beratungstermin bei uns.

Wir helfen gerne weiter.

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