März 9, 2022

Benefits für Mitarbeiter

Benefits für Mitarbeiter | QnB 017

Shownotes

Das ist Folge 017.

Willkommen beim Podcast von Queens and Business.

In knackigen 10-15 Minuten erhältst Du als Unternehmerin wertvolle Tipps für den Aufbau eines gesundes Business von A für Anfangen bis Z wie Zufriedenheit.

Wir, das sind Liane und Mandy begleiten Dich als Unternehmerinnen beim Aufbau Deines Wunschbusiness. Uns ist wichtig, dass Dein Business auf einem stabilen Fundament steht und Dir auch nach Jahren noch Spaß macht. Nichts ist schlimmes, wenn dass Business einen zur Geisel macht.

Heute sprechen wir über das Thema 'Benefits für Mitarbeiter' und schauen uns an, welche Möglichkeiten es gibt und welche Vorteile dadurch entstehen.

In dieser Episode erfährst du:

- Warum Mitarbeiterbindung wichtig ist
- Welche Möglichkeiten hast du, um gute Mitarbeiter zu halten
- Welche Vorteile haben Gehaltsextras für den Arbeitgeber
- Worauf du bei Gehaltsextras achten solltest

Erwähnte Ressourcen:
Mira Giesen - Aligned Entrepreneur
Edenred - Kartensystem
Greenhorn Kurs


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Herzliche Grüße

Eure Liane und Mandy


Hier kannst Du die Podcastfolge lesen

Hallo und herzlich willkommen. Cool, dass du wieder mit dabei bist, wir freuen uns sehr, dass du uns wieder ein paar Minuten deiner Zeit schenkst. Wir knüpfen heute noch mal das Thema Lohn auf unserer letzten Folge und heute geht es explizit um die Benefits für Mitarbeiter. Viel Spaß.



Hallo und herzlich willkommen zurück zu unserer heutigen Folge. Wir wollen uns heute um das Thema Benefits für Mitarbeiter kümmern. Mit dabei ist natürlich auch wieder die Liane. Hallo.

Hallo und herzlich willkommen an alle.

Unser heutiges Thema ist das Gehaltsextra für natürlich die Mitarbeiterbindung. Liane, warum Mitarbeiterbindung? Warum ist das so ein heißes Thema?

In den letzten Jahren höre ich fast bei jedem Mandantengespräch: „Oh, wir bekommen keine Mitarbeiter. Mitarbeiter finden ist schlecht. Es gibt keine, die wirklich reinpassen.“ Und dann auch immer das Thema: Wenn ich einen Mitarbeiter habe, der gut in das Team passt, wie halte ich denn auch den Mitarbeiter? Dass er auch bei mir bleibt. Der hat sich gut integriert und jetzt möchte ich den bei mir gerne behalten in unserem Team.

Also das heißt, ich möchte mit Benefits, also mit den Gehaltsextras, die Mitarbeiter ans Unternehmen binden und mich damit von anderen Arbeitgebern logischerweise unterscheiden. Was haben wir denn als Möglichkeiten für Gehaltsextras zu „zahlen“ in Anführungszeichen?

Gehaltsextras, da gibt es eine ganze Menge. Da werden wir dann auch noch ein paar Beispiele bringen. Es ist so, dass die Gehaltsextras steuerfreie Zuwendungen sind oder pauschale Zuwendungen, die durch den Arbeitgeber pauschal besteuert werden.

Wichtig ist natürlich: Es dürfen nur Waren oder Dienstleistungen sein, die ich zum Beispiel auch im eigenen Unternehmen herstelle, oder dass es sich um Gutscheine oder Geldkarten handelt. Also nicht wirklich Bargeld, das ist ganz wichtig. Dann scheidet Steuerfreiheit usw. schon mal aus. Da bin ich raus. Das ist ein ganz normales Gehalt.

Und auch, dass es immer zusätzlich zum Arbeitslohn …

Richtig, immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das ist immer dieser tolle Spruch, der überall dasteht: Dass man das macht, nicht in Bargeld und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Auch noch die Erklärung dazu: In manchen Verträgen steht drin … Zum Beispiel Kindergartenzuschuss. Wenn das nicht mehr gilt, dass das Kind in den Kindergarten geht, dass ich diesen Zuschuss dann in Bruttolohn umwandle. Das wäre dann auch schon ein Problem.

Das wäre schon schädlich.

Das wäre schon schädlich, ja.

Das wollte ich nämlich gerade sagen als Erklärung, was damit gemeint ist mit zusätzlich. Also nicht, dass man es hinterher in irgendeiner Art und Weise umgewandelt bekommt. Ein zweites Beispiel für so eine Umwandlung – wir kommen dann nachher noch mal drauf – wären zum Beispiel auch E-Bikes: Wenn die zusätzlich zum Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, dann ist es steuerfrei. Aber per Gehaltsumwandlung natürlich nicht. Aber kommen wir gleich noch mal dazu. Was sind denn die Vorteile für den Arbeitnehmer bei einem Gehaltsextra?

Der Arbeitnehmer hat ja den Vorteil, dass er das wie gesagt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bekommt. Also ich bekomme eben noch etwas extra obendrauf. Es ist brutto gleich netto. Ich habe also selbst auch keine Lohnsteuer zu zahlen. Es fällt auch keine Sozialversicherung an. Das ist schon ein Vorteil.

Es gibt natürlich auch einen Nachteil mit dazu: Wenn ich keinen Bruttolohn habe, ist das ja auch nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, in meine Rentenkasse wird nichts gezahlt, in meine Arbeitslosenversicherung wird nichts bezahlt und natürlich – muss man auch sagen – im Krankheitsfall. Wenn das so weit ist, dass ich Krankengeld bekomme, fließt das dort auch nicht mit ein.

Wie das eben immer so ist: Es gibt nicht nur Vorteile, sondern eben auch Nachteile. Aber bei dem Arbeitgeber ist ja auch Vorteil und Nachteil.

Genau. Der Arbeitgeber hätte natürlich den Vorteil, das Ganze als Belohnungssystem zu nutzen und dabei nur geringe oder sogar gar keine Lohnnebenkosten zu haben. Das ist ja bei uns relativ selten sonst, wenn man das Thema Lohn anspricht.

Aber natürlich gibt es auch bei dem Arbeitgeber Nachteile. Wenn ich nämlich zum Beispiel dem Mitarbeiter einen PKW stelle, dann habe ich da eine vertragliche Bindung und die ist ja meistens nicht nur ein oder zwei Monate. Beim PKW und beim E-Bike zum Beispiel sind das ja durchaus mal drei oder vier oder fünf Jahre, an die ich mich dann gebunden halten muss.
Von daher ist das vielleicht auch ein Nachteil.

Das ist eben nichts, was man kurzfristig mal gerade macht und sich auch schon gut überlegen muss.

Genau. Da muss man sich in solchen Fällen auch überlegen: Welchem Mitarbeiter gewähre ich ihm den Vorteil? Und wenn ich das als Belohnungssystem sehe, dann wäre das: Welcher Mitarbeiter bekommt jetzt ein E-Bike oder PKW?

Man kann natürlich nicht in die Glaskugel gucken und keiner weiß was in drei, vier Jahren ist, aber dass ich erst mal heute davon ausgehe: Okay, mit dem Mitarbeiter möchte ich schon noch die nächsten vier, fünf, sechs Jahre zusammenarbeiten und genau dafür möchte ich das eigentlich machen.

Was man vielleicht noch dabei erwähnen sollte, ist: Wir haben ja eine Mindestlohngrenze, die man auch prüfen muss. Und die Sachen, die wir jetzt gerade erwähnt haben, muss man dabei beachten, dass die nicht in die Mindestlohngrenze mit einfließen. Wir haben, als wir recherchiert haben, für diesen Podcast, über das Thema auch gesprochen. Nutze ich … Ich versuch's noch mal von vorne oder besser gesagt: Ich überlasse das einfach Liane, den Part.

Es ist ja so, dass man mitunter auch hört: „Gute Mitarbeiter zu finden ist schwierig“ und „Gute Mitarbeiter kann ich mir nicht leisten“


Da hake ich jetzt ein. Unsere Idee war jetzt als – aber das ist ein bisschen mit Vorsicht zu genießen – Antwort darauf wäre eigentlich: Schlechte Mitarbeiter kann ich mir ja gleich gar nicht leisten. Wobei dieses Wort „schlechte Mitarbeiter“ ja auch relativ ist, weil vielleicht sitzt dieser Mitarbeiter einfach nur nicht an der richtigen Position.

Es gibt ja verschiedene Positionen im Unternehmen und vielleicht ist dieser Mitarbeiter an einer anderen Position im Unternehmen besser aufgehoben. Klar, wenn ich nur einen Ein-Mann-Betrieb habe, ist es ein bisschen schwierig. Aber nur, dass man das vielleicht sich grundsätzlich auch mal mit … Bei der Überlegung, ob der Mitarbeiter vielleicht dort einfach nur fehl am Platz ist.

Genau. Aber das wäre vielleicht ein Thema, wo wir noch mal drüber sprechen könnten. Weil ich denke, es ist ja Sache des Chefs oder der Chefin, dass man das richtige Personal an die richtige Stelle setzt und die Leute, die zum Unternehmen, zum Team passen.

Wenn ich dann zu der Erkenntnis komme, es ist nicht so, dann habe ich vielleicht an irgendeiner Stelle, ich will jetzt nicht sagen einen Fehler gemacht, aber habe ich eben an einer Stelle nicht richtig überlegt oder keine Konsequenz daraus gezogen. Stellenbeschreibung nicht richtig gemacht – warum auch immer sich dann der oder die MitarbeiterIn auf diese Stelle beworben hat. Mitunter ist das ja auch – ich kenne das von mir selbst – solche Druckentscheidung, wo ich denke: Man braucht jetzt unbedingt einen.

Aber daraus lernt man, dass das keine so gute Entscheidung ist unter Druck. Aber das ist vielleicht noch mal ein anderes Thema, wir sind ja heute …

Eigentlich sind wir bei Gehaltsextra. Wobei ich ganz kurz noch mit dazu bringen möchte: Es gibt einen sehr tollen Podcast von der Mira Giesen, der heißt – ich hoffe, ich spreche das richtig aus – Aligned Entrepreneur. Da geht es nämlich um die unterschiedlichen Typen, die ein Mensch haben kann. Das sind bei ihr vier verschiedene, die sie da auch erklärt. Wer Lust hat, kann da gerne mal reinschauen. Wir verlinken es euch auch in den Shownotes. Aber zurück zu unserem eigentlichen Thema.

Wir schweifen heute irgendwie immer ab.

Gehaltsextras. Wir hatten ja vorhin schon mal die ein oder anderen Beispiele gebracht, wie zum Beispiel PKW-Gestellung oder E-Bike. Aber es gibt natürlich noch andere.

Zum Beispiel, das kennen vielleicht schon viele: Es gibt ja diese steuerfreien Sachzuwendungen, die ab 2022 einen Betrag von 50 Euro monatlich ausmachen, die ich in Anspruch nehmen kann. Da gab es in den letzten zwei Jahren sehr viele Diskussionen, was da alles für Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Also hier wirklich genau nachsehen, dass das alles erfüllt ist. Aber es ist natürlich eine Möglichkeit und die finde ich eigentlich relativ problemlos, wenn man diese Hürden alle vorher überwunden hat, dass man diese 50 Euro nutzen kann. Bis Ende 2021 waren es ja 44 Euro und das ist jetzt in diese wahnsinnigen 50 Euro umgewandelt.

Ja, können wir uns zwei Brote mehr von kaufen. Eine weitere Möglichkeit, hatten wir ja gesagt, wäre das E-Bike. Da möchte ich nur noch mit dazu sagen, dass das bis 2030 laut Gesetzgeber weiterhin steuerfrei sein soll. Dann hatten wir noch den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten, da ist aber wichtig: Es betraf den Kindergarten?

Oder Kinderbetreuung. Also nicht, wenn die Kinder dann in die Schule gehen …

Genau, und den Ganztag nutzen. Dann gilt das nicht.

Und wirklich nur für die Betreuung. Die Essenskosten dürfen nicht mit erstattet werden. Erstattet werden schon, aber das wäre dann eben kein steuerfreier Arbeitslohn.

Genau. Dann haben wir noch mal was zu Fahrzeugen, genauer gesagt zu E-Fahrzeugen. Auch das Aufladen von E-Fahrzeugen des Arbeitnehmers gehört mit dazu, also wenn man das beim Arbeitgeber auflädt. Sprich: Ich habe mir privat ein E-Fahrzeug gekauft, egal ob jetzt Hybrid oder reines E-Fahrzeug, und der Arbeitgeber hätte zum Beispiel eine Ladesäule auf dem Parkplatz vom Unternehmen, dann könnte ich da aufladen und das würde auch steuerfrei sein. Wenn ich dagegen zu Hause mein Auto auflade, was mir selbst gehört, dann …

Dann wären die Erstattungen der Stromkosten nicht mehr steuerfrei, weil das kein Fahrzeug ist, was dem Arbeitgeber gehört, sondern was dem Arbeitnehmer gehört. Das ist der feine Unterschied. Also immer Obacht geben, wem gehört.

Gehört allerdings dem Arbeitgeber das Fahrzeug und ich bekomme das als Arbeitnehmer gestellt und lade mein Auto zu Hause auf, dann ...

Dann habe ich eventuell die Möglichkeit mit dieser Wallbox, wenn ich die habe. Das wäre sogar eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber diese Ladevorrichtung … Komplett die Kosten übernimmt und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Wie gesagt, muss im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Bei den Ladevorrichtungen kann ich dann natürlich den Strom ablesen und abrechnen. Aber wem das alles zu umständlich ist, gar kein Problem.

Dafür haben wir Pauschalen und die setzen sich wie folgt zusammen: Wenn ich beim Arbeitgeber mein Fahrzeug auch aufladen kann, wenn er also eine Ladestation auf dem Parkplatz hätte, dann bekomme ich 30 Euro für Elektrofahrzeuge, 15 für Hybrid. Habe ich diese Möglichkeit beim Arbeitgeber nicht – so wie das bei uns hier ist, da gibt's nix mit Aufladung –, dann bekomme ich 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 für Hybridfahrzeuge

Also selbst die Pauschalen sind immer an irgendwelche Voraussetzungen gebunden, was das Ganze wieder etwas komplizierter macht. Gibt mit Sicherheit noch viele andere Gehaltsextras. Eins wäre noch die Erholungsbeihilfe, die kann man zahlen, wenn jemand in den Urlaub geht, und die kann man dann für den Ehepartner und auch für Kinder zahlen. Und da wir ja bald in die Urlaubssaison starten – hoffen wir mal, dass das dem Rest geschuldet gut funktioniert –, würde ich sagen, ist das unser Resümee von dieser Folge. Oder unser Schlusswort besser gesagt.

Genau, dass es viele steuerfreie Extras gibt, dass man sich genau überlegen muss, was man macht. Wie gesagt, manche eben auch mit pauschaler Steuer. Aber damit ich als Arbeitgeber auch die Möglichkeit habe zu prüfen, kann ich mir das leisten, unsere Empfehlung so wie immer: Extrakonto einrichten und da drauf einzahlen. Profit First lässt grüßen.

Und damit verabschieden wir uns. Bis dann, tschüss.

Tschüss und eine schöne Woche.


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