Mini oder Midi - Was ist was? | QnB 019
Shownotes
Das ist Folge 019.
Willkommen beim Podcast von Queens and Business.
In knackigen 10-15 Minuten erhältst Du als Unternehmerin wertvolle Tipps für den Aufbau eines gesundes Business von A für Anfangen bis Z wie Zufriedenheit.
Wir, das sind Liane und Mandy begleiten Dich als Unternehmerinnen beim Aufbau Deines Wunschbusiness. Uns ist wichtig, dass Dein Business auf einem stabilen Fundament steht und Dir auch nach Jahren noch Spaß macht. Nichts ist schlimmes, wenn dass Business einen zur Geisel macht.
Heute sprechen wir über das Thema 'Mini oder Midi' und schauen uns an, worin sie sich unterscheiden und welche Vorteile dadurch entstehen.
In dieser Episode erfährst Du:
- Wann ein Minijob und wann ein Midijob Sinn macht.
- Worauf vertraglich und steuerlich geachtet werden muss.
Du möchtest wissen, was dann kommt? Dann hör doch gleich mal rein oder nutz die Leseversion.
Die Folge war wertvoll für Dich? Du kennst jemanden, der sie unbedingt hören muss?
Dann teile den Link zur Folge damit auch andere Unternehmer*innen ins TUN kommen.
Und kleiner Tip am Rande: Abonniere unseren Podcast, damit Du keine Folge mehr verpasst.
Wo Du uns findest?
- im Web für steuerberatungs-interessierte Unternehmerinnen
- im Web für Profit-First-interessierte Unternehmerinnen
Unser Freebie für Dich!
Trag Dich in unseren Newsletter ein und Du erhältst den kostenfreien Zugang zu unserem Finanzplaner mit Anleitung.
Wenn Du Verbesserungsvorschläge für uns hast, dann schreib bitte an
podcast@Queensandbusiness.de.
Herzliche Grüße
Eure Liane und Mandy
Hier kannst Du die Podcastfolge lesen
Hallo und herzlich willkommen zur heutigen Episode. Mini oder Midi? Um genauer zu sein, Minijob oder Midijob? Hat bestimmt schon mal jeder gehört, aber was sind jetzt genau die Unterschiede zwischen diesen beiden Beschäftigungsformen? Das und die Vor- und Nachteile klären wir in der heutigen Episode. Viel Spaß.
Hallo und herzlich willkommen zurück zur heutigen Episode. Unser Thema ist heute „Minijob oder Midijob?“. Natürlich bin ich, wie immer, auch nicht alleine unterwegs. Die Liane ist mit im Boot.
Hallo und herzlich willkommen.
Minijob oder Midijob? Wir wollen heute mal die Unterschiede beleuchten und wir beginnen jetzt mal mit der Bezeichnung. Der Minijob wird auch genannt „geringfügige Beschäftigung“. Dabei ist das Arbeitsentgelt maximal 450 €.
Hier muss ich aber schon mal spoilern: Ab Oktober 2022 soll voraussichtlich die Grenze für den Minijob steigen auf 520 €, denn der Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn wurde verabschiedet. Schauen wir mal, ob sich da an der Grenze was tut.
Die Grenze soll dann zukünftig auch eine dynamische Grenze sein, und zwar immer dann steigen, wenn der Mindestlohn steigt und als Grundlage sind 10 Stunden die Woche zu berücksichtigen. Sprich, 10 Stunden mal 52 durch 12 mal Mindestlohn wird dann zukünftig die dynamische Grenze sein, bis wohin der Minijob geht. Liane, wie sieht es bei dem Midijob aus?
Der Midijob: Das ist der Job, der zurzeit ab 450,01 € gilt, bis zu einer Grenze von zurzeit noch 1.300 €. Auch diese Grenze wird voraussichtlich verschoben aufgrund des Gesetzentwurfes ab Oktober auf 1.600 € – ist eigentlich die Folgewirkung, denn wenn die 520 € steigen, macht es auch Sinn, dass dann die Grenze von 1.300 € auch steigt, eben auf 1.600 €. Aber keine Angst, für die Zeit dazwischen, zwischen 450 € und 520 €, gibt es natürlich etwas: eine Übergangsregelung.
Das ist der sogenannte „Bestandsschutz“, und der gilt bis zum 31.12.2023. Das heißt, alle, die jetzt in diesem Grenzbereich von 450,01 € und 520 € verdienen, haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder sie sagen: „Ja, ich bin weiterhin versicherungspflichtig“, das aber, wie gesagt, nur bis zum 31.12.2023, oder sie können auch jetzt schon den Antrag auf Befreiung stellen. Das heißt, man wäre dann sozialversicherungs- und steuerfrei zu berücksichtigen.
Die beiden Wahlmöglichkeiten hat man. Ab dem 01.01.2024 kann ich mich natürlich nicht mehr entscheiden. Dann muss ich entweder mein Gehalt aufgestockt haben oder, wie gesagt, ich bin dann ein sogenannter „Minijob“ wieder. Nachdem wir den Grenzbereich erfolgreich verlassen haben, kommen wir einmal zu der Steuerpflicht. Der Minijob ist, wie wir eben schon gesagt haben, steuerfrei. Maximal 2 % vom Arbeitsentgelt muss an die Minijob-Zentrale abgeführt werden. Diese 2 % nennt man „Pauschsteuer“ und kann vom Arbeitgeber auch an den Arbeitnehmer abgewälzt werden, kommt aber in der Praxis selten vor, zumindest bei uns ist es selten.
Das ist nicht so üblich.
Nicht so üblich, genau. Das ist der Minijob. Der Midijob aber ist ein bisschen anders. Liane?
Der Midijob ist grundsätzlich sozial- und steuerpflichtig. Hier ist aber die Besonderheit, deswegen auch die Bezeichnung „Midijob“, dass der Arbeitgeber zwar die ganz normalen Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung bezahlt, also den hälftigen Anteil, und der Arbeitnehmer dem Grunde nach auch, aber er hat einen geringeren Beitrag zu zahlen. Bei dem sind die Prozente etwas geringer.
Das ist aber so eine komplizierte Formel, die habe ich wirklich nicht im Kopf, aber wir haben einen Blogartikel dazu geschrieben. Wenn ihr die unbedingt nachlesen wollt und wissen wollt, wie die zu berechnen ist, dann findet ihr die auf dem Blogartikel. Aber der Vorteil ist dann eben, wenn ich als Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge habe, ist auch mein Nettolohn letzten Endes höher.
Genau. Beim Minijob, ich hatte ja eben nur die Steuerpflicht angesprochen. Bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zahlt der Arbeitnehmer eben gar nichts. Nur der Arbeitgeber zahlt Beiträge in Form von 13 % und 15 %, aber auch das alles, ganz genau in unserem Blogartikel haben wir es euch aufgeschrieben.
Was ist jetzt aber noch die Besonderheit bei dem Minijob? Und zwar wenn ich keine Hauptbeschäftigung habe, dann kann ich mehrere Minijobs haben, bis maximal derzeit 450 €. Das heißt, die werden alle zusammengerechnet. Überschreite ich aber auch nur um 1 Cent diese 450 €-Grenze im Durchschnitt, dann sind alle Minijobs, die ich habe, versicherungspflichtig. Eine einzige Ausnahme ist mit Beamten, aber das wird jetzt hier zu kompliziert und würde hier den Rahmen sprengen.
Das haben wir euch auch noch mal im Blog verlinkt. Habe ich eine Hauptbeschäftigung, dann kann ich nur einen Minijob haben, der sozialversicherungs- und steuerfrei ist. Habe ich noch einen zweiten, würde der dann der Hauptbeschäftigung zugerechnet werden und müsste sowohl der Sozialversicherung unterworfen werden als auch der Steuer.
Deshalb besonders wichtig in dem Zusammenhang – möchte ich kurz mal dazwischen – dass ich mir das als Arbeitgeber wirklich von dem Arbeitnehmer unterschreiben lasse, wenn ich also den Minijob beginne. Dass ich immer den Nachweis habe „Okay, ich bin der erste Arbeitnehmer, der den Minijob hat, wenn ich eine Hauptbeschäftigung habe“, damit nicht im Nachhinein dann vielleicht ein böses Erwachen kommt und auf einmal muss die ganze Steuer und Sozialversicherung nachberechnet werden.
Genau. Dann haben wir mal noch einen kleinen Spoiler. Die Grenze mit 520 € für den Minijob und die 1600 € für den Midijob haben wir eben schon mal angerissen. Was sich auch verändert, ist der Mindestlohn ab Oktober, voraussichtlich auf 12 €. Das Ganze wird immer bekanntgegeben im Bundesanzeiger. Das habe ich noch herausgefunden. Ansonsten, was für beide aber gilt, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Gleichbehandlung bedeutet zum Beispiel, dass beide Jobs Anspruch auf Urlaub haben, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Bezahlung von Feiertagen, also wenn ein Feiertag auf so einen Tag fällt, wo der Minijobber oder Midijobber dem Grunde nach arbeiten würde. Das ist natürlich manchmal, weiß ich, eine Herausforderung so etwas herauszukriegen, aber deswegen ist es auch empfehlenswert, wenn man festlegt, an welchen Tagen grundsätzlich die Arbeit eigentlich getätigt werden würde, wenn ich keinen Schichtplan oder so etwas habe. Das gibt es natürlich auch.
Und was für beide auch gilt: Wenn ich als Arbeitgeber sofort meldepflichtig bin, dann gilt das sowohl für den Minijobber als auch für den Midijobber, also grundsätzlich für alle Beschäftigungen. Da macht man keine Ausnahme, wie hoch dann das Entgelt ist. Ansonsten empfehlen wir für jede Beschäftigung, die man aufnimmt im Unternehmen, immer einen Personalfragebogen auszufüllen.
Ob man den jetzt mit Hand ausfüllt oder … wir empfehlen unseren Mandanten über Unternehmen Online das elektronisch dort zu machen, weil der Personalfragebogen dann auch an die Arbeitnehmer direkt verschickt werden kann per Mail, wenn man das möchte. Dann sind alle Daten, die der Arbeitnehmer schon ausfüllen kann, dann nämlich vollständig und der Arbeitgeber ergänzt nur und die Daten können dann ohne Fehler übernommen werden und man hat auch nicht das Problem mit Lesbarkeit oder Ähnliches.
Empfehlen wir, wie gesagt, Unternehmen Online dafür. Aber grundsätzlich immer alles schriftlich festhalten. Beim Minijobber ist man sogar verpflichtet, bestimmte Sachen schriftlich festzuhalten, und da empfiehlt sich halt der Personalfragebogen. Fällt dir jetzt noch was ein?
Was wir vielleicht noch dazusagen könnten, wäre: Wenn ich diese Grenze von den Minijobbern habe, wenn ich zum Beispiel steuerfreie Sachbezüge bezahle, dass die nicht in die Sozialversicherungspflicht gelangen, wenn ich die 450 € damit überschreite. Unser bekannter Sachbezug von 50 €, die wir in diesem Jahr haben. Wenn ich 450 € bezahle plus 50 € Sachbezug, bleibt das steuer- und sozialversicherungsfrei das Ganze. Wir haben auch einen Blogartikel, glaube ich, und ich glaube auch im letzten Podcast hatten wir was von den Sachbezügen.
Die Podcastfolge hieß „Benefits für Mitarbeiter“.
Ja, genau. So war es. Aber ich glaube, Mandy hat auch noch was wegen der betrieblichen Altersvorsorge. Da gab es doch auch noch etwas Besonderes mit dem ersten Arbeitsverhältnis. War das nicht?
Betriebliche Altersvorsorge kann ich auch als Minijobber natürlich haben, aber das geht nur, wenn ich keinen weiteren Job habe. Das heißt, wenn ich jetzt nur einen Minijob ausübe, dann kann ich betriebliche Altersvorsorge natürlich auch da machen, und habe damit natürlich auch die Möglichkeit, wenn ich eigentlich ein Entgelt habe, was über der Grenze wäre, durch Entgeltumwandlung wieder unter die Grenze von 450 € versus 520 € zu rutschen.
Aber es ist wichtig: das geht nur im ersten Arbeitsverhältnis. Das heißt, wenn ich jetzt noch einen Hauptjob habe, dann würde das also für den Minijob nicht gehen. Das sollte man vielleicht noch dabei beachten. Ansonsten, wir haben ja eben schon mal das Thema Urlaubsanspruch angesprochen, dass das manchmal ein bisschen schwierig ist, wie man das Ganze errechnet.
Da würde ich euch auch empfehlen, einmal auf unserem Blog zu gucken zu diesem Thema. Da haben wir es nämlich einmal ausführlich für eine 5-Tage-Woche und für eine 6-Tage-Woche für euch ausgerechnet. Nur so als Tipp am Rande. Ansonsten sind wir zumindest heute am Ende, was das Thema angeht.
Wir hoffen, euch hat die Folge gefallen. Wir würden uns freuen, wenn ihr unseren Podcast bei iTunes oder bei eurem Podcast-Anbieter mit einem 5-Sterne-Pünktchen bewertet. Das wäre super. Ansonsten wünschen wir euch eine schöne Woche. Bis dahin. Tschüss.
Tschüss.
Toll und vielen lieben Dank!!!
Das freut uns. Danke schön 🤩
[…] Mini oder Midi – Was ist was? | QnB 019 […]