Oktober 20, 2022

Minijob oder Midijob

Begriffe der Lohnabrechnung

Minijob oder Midijob - beide Begriffe sind jedem schon einmal über den Weg gelaufen. Wer sich aber fragt, wo der Unterschied zwischen den beiden ist, der hat heute Glück. Wir beleuchten heute ausführlich die beiden Formen.

Als erstes: beide Begriffe kommen im Bereich der Lohnabrechnung bzw. dem Anstellungsverhältnis vor.

Ein Arbeitsverhältnis nennt man Minijob - oder geringfügige Beschäftigung - wenn das durchschnittliche Arbeitsentgelt maximal 450 EUR beträgt.

Liegt das Arbeitsentgelt über 450 Euro, bei 450,01 EUR bis maximal 1.300 EUR, dann spricht man von einem Midijob.

Kurz gesagt: Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört. *

Minijob: das Wichtigste im Überblick

Anmeldung des Mitarbeiters als Minijob

Ein Minijobber muss angemeldet werden, wie jede andere Beschäftigung. Zuständig für die Minijobber ist die Bundesknappschaft. Die tatsächliche Krankenkasse wird trotzdem benötigt. Gilt für den Arbeitgeber die Sofortmeldepflicht, so greift dies auch für den Minijob.

Das Besondere am Minijob ist, dass man bis zu 450 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann.

Habe ich keine Hauptbeschäftigung, kann ich mehrere Minijobs ausüben. Die Summe vom 450 EUR darf aber nicht überschritten werden. Passiert es doch, sind alle Minijobs sv-pflichtig.

Übe ich eine Hauptbeschäftigung aus, kann ich nur einen Minijob Steuer- und sv-frei ausüben. Weitere Minijobs würden der Hauptbeschäftigung zugerechnet werden und es sind Beiträge und Lohnsteuer abzuführen.

Eine Ausnahme gibt es: habe ich eine Hauptbeschäftigung als Beamter, kann ich mehrere Minijobs ausüben. Begründet ist dies, weil die Beschäftigung als Beamter nicht der Sozialversicherung unterliegt.

Seit 2013 gibt es die Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Von dieser kann man sich aber befreien lassen. Macht man das nicht, zahlt der Arbeitnehmer 3,6% vom Minijob-Entgelt und erwirbt geringe Rentenansprüche.

Die Befreiung gilt immer nur für die Zukunft. Hat sich der Arbeitnehmer für die Befreiung entschieden, so ist er zukünftig für dieses Arbeitverhältnis daran gebunden.

Vorteil der Rentenversicherungspflicht beim Minijob

Befreit sich der Arbeitnehmer nicht von der Rentenversicherungspflicht, hat er die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen und staatliche Zulagen zu erhalten. 

Pflicht als Arbeitgeber

Um zu prüfen, ob mehrere Minijobs vorliegen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer danach fragen. Die Abfrage muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen, dies mit Hilfe eines Personalfragebogen zu tun, dann kann dieser auch gleich für die Lohnabrechnung verwendet werden.

Die Schriftform der Arbeitsbedingungen ist vorgeschrieben. Der eben erwähnte Personalfragebogen erfüllt diese Voraussetzung. Dies allerdings nur, wenn der personalfragebogen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterschrieben ist.

Sollte sich später herausstellen, dass ein Arbeitnehmer neben einer Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs hat, dann kann mit dem unterschriebenen Personalfragebogen nachgewiesen werden, welcher Arbeitgeber der Erste ist. Dieses Arbeitrverhältnis bleibt dann sv- und steuerfrei. 

Sind mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber möglich?

Nein. Bei der gleichen juristischen oder natürlichen Person ist es nicht möglich, mehrere Minijobs auszuüben. Diese würden zu einer Beschäftigung zusammengerechnet werden.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Steigt der Mindestlohn, müssen die Stunden reduziert werden, damit eine Überschreitung der Grenze verhindert wird.

Kosten trägt der Arbeitgeber (Stand Januar 2022)

Derzeit betragen die Kosten für den Arbeitgeber:
- 13% Krankenversicherung
- 15% Rentenversicherung
- 2% Pauschsteuer
- 0,9% Umlage 1
- 0,29% Umlage 2
- 0,09% Insolzenzgeldumlage

Die Pauschsteuer kann vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Besonderheit: Minijob im Haushalt

Beschäftige ich eine Person in meinem Haushalt werde ich zum Arbeitgeber. Folgende Kosten kommen dann auf mich zu:
- 5% Krankenversicherung
- 5% Rentenversicherung
- 1,6% Unfallversicherung
- 0,9% Umlage 1
- 0,29% Umlage 2
- 2% Pauschsteuer

Midijob: das Wichtigste im Überblick

Anmeldung des Midijobs

Die Anmeldung des Midijobs unterscheidet sich grundsätzlich nicht zum Minijob. Lediglich ein anderer Personalfragebogen ist notwendig, da ein paar andere Angaben erforderlich sind.

Besonderheit beim Midijob

Die Mindestlohnregelungen greifen beim Midijob natürlich auch. Besonders hervorzuheben ist, dass ein/e Mitarbeiter/In, den vollen Schutz der Sozialversicherung genießt, aber nur geringe Beiträge zahlen muss.

Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach einer Formel und dem Faktor F. Seit 2019, nach einer Reform und Anhebung der Gleitzone auf 1.300 EUR, wird nach folgender Formel, die Beiträge berechnet:
GE=F x 450 + (2,125 - 1,125 x F) x (AE*-450).
*AE = Arbeitseinkommen

Falls sich jemand fragt, warum die Lohnabrechnung mit einer Software erstellt werden sollte, hat mit der Formel bestimmt eine Erklärung oder? 😉

Faktor F wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt und errechnet sich wie folgt:

F = 30% / durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragsatz.

Beiträge werden gezahlt vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Beiträge der Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 01.01.2019 wieder gemeinsam zu gleichen teilen. Davor wurde der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung nicht paritätisch finanziert, sondern nur durch den Arbeitnehmer.

Im Jahr 2022 fallen folgenden Beitragssätze in der Sozialversicherung an:
- 14,6% Krankenversicherung
- 1,3% Zusatzbeitrag Krankenversicherung
- 3,05% Pflegeversicherung
- 0,35% Zusatzbeitrag Pflege für Kinderlose
- 18,6% Rentenversicherung
- 2,4 % Arbeitslosenversicherung

Steuerpflicht?

Der Midijob ist im Gegensatz zum Minijob nicht steuerfrei. Er unterliegt der Lohnsteuer im vollem Umfang. Die Berechnung erfolgt nach der zugrunde liegenden Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers.

Wann ist die Abrechnung als Midijob nicht möglich?

Folgende Ausnahmen sind nicht als Midijob abrechenbar:
- Auszubildende
- duale Studenten
- Praktikanten
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
- Mitarbeiter in Kurzarbeit
- Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Minijobs als Nebenjob neben einem anderen Hauptjob

Warum jetzt aber Midijob? Vorteile für den Arbeitnehmer

Vorteil 1: Als Arbeitnehmer erwerbe ich vollen Rentenanspruch, bei verringerten Arbeitnehmerbeiträgen.

Vorteil 2: In der Kranken- und Pflegeversicherung zahle ich nur verringerte Beiträge, habe aber bei einer längeren Krankheit vollen Anspruch auf Krankengeld.

Vorteil 3: Aus der Arbeitslosenversicherung erhalte ich volle Leistung, wenn ich 12 Monate gearbeitet habe und meinen Arbeitsplatz verliere.

Vorteil 4: Als Midijobber zahle ich bei der Steuererlasse 1 bis 4 keine Lohnsteuer. Steuerklasse 5 kann ich nur wählen in Kombination der Steuerklasse 3 des Ehepartners.

Vorteil 5: Neben dem Midijob habe ich die Möglichkeit, einen Minijob auszuüben.

Gibt es Nachteile für den Arbeitnehmer?

Ein Nachteil ist, dass brutto nicht gleich netto entspricht. Allerdings habe ich die Möglichkeit mehr zu verdienen und habe die Grenze von 450 EUR nicht im Nacken.

Lohnt es sich für den Arbeitgeber?

Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Bundesknappschaft alleine. Sie betragen in Summe rund 30%. Die Beiträge bei einem Midijob teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbelastung liegt bei rund 20% beim Arbeitgeber. Somit ergibt sich ein finanzieller Vorteil.

Der Arbeitnehmer steht dem Unternehmen mehr Stunden zur Verfügung.

Gegenüberstellung der Kosten: Minijob oder Midijob

Kosten beim Minijob


Arbeitgeberkosten

Monatsbrttuo

450,00

13% Krankenversicherung

58,50 

15% Rentenversicherung

67,50 

2% Pauschsteuer

9,00

0,90% Umlage 1

4,05

0,29% Umlage 2

1,31

0,09% Umlage 3

0,41

Zahlung an die Bundesknappschaft

140,77

entspricht 31,28%

1,3% Unfallversicherung

5,85

Gesamtabgaben

146,62 

entspricht 32,58%

Auszahlung an den AN

450,00
RV-Befreiung liegt vor

Gesamtkosten

596,62

Kosten beim Midijob


Arbeitnehmerkosten

Arbeitgeberkosten

Monatsbrttuo

451,00

451,00

14,6% Krankenversicherung

16,58

32,92

1,3% Zusatzbeitrag KV

1,47

2,93

3,05% Pflegeversicherung

3,46

6,88

0,35% Zusatzbeitrag PV

1,19

0,00

18,6% Rentenversicherung

21,12 

41,94

2,4% Arbeitslosenversicherung

2,73

5,41

0,90% Umlage 1*

0,00

4,06

0,29% Umlage 2**

0,00

1,31

0,09% Umlage 3***

0,00

0,41

Gesamtkosten

46,55

95,86

entspricht 21,25%

Auszahlung an den AN

404,45


Gesamtkosten


546,86


Zu erwähnen ist noch, dass Beiträge zur Unfallversicherung anfallen. Die sind aber extrem abhängig von der Branche des Unternehmens.

*U1 von KK abhängig zum Vergleich 0,90% wie bei Minijob
**U2 von KK abhängig zum Vergleich 0,29% wie bei Minijob
***U3 Insolvenzgeldumlage 0,09%

Zwischen eine Minijob, einem Midijob oder darüber Verdienenden darf kein Unterschied gemacht werden. Alle Arbeitnehmer haben den gleichen Rechtsanspruch auf:
- Urlaub
- Lohnfortzahlung
- Bezahlung von Feiertagen
- etc.

Der Urlaub eines Mini- oder Midijobbers kann folgendermaßen berechnet werden:
Individuelle Arbeitstage x 20 (Mindesturlaub 5-Tage-Woche) / 5-Tage-Woche

Beispiel 1:
Der Arbeitnehmer arbeitet Mo, Mi, Fr, jeweils 2,5 Stunden. Der Arbeitgeber hat eine 5-Tage-Woche. Es soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch berechnet werden:
3 Tage x 20 Tage Mindesturlaubsanspruch / 5-Tage-Woche = 12 Tage Urlaubsanspruch.

Der Arbeitnehmer muss nur an den Tagen, wo er regulär arbeiten würde, Urlaub nehmen. In unserem Beispiel würde dies bedeuten: Er möchte 1 Woche von Montag bis Freitag Urlaub haben. Abgerechnet werden 3 Tage Urlaub, nämlich für Mo, Mi und Fr.

Beispiel 2:
Der Arbeitnehmer arbeitet jeden Tag von Mo bis Fr 2 Stunden. Der Arbeitgeber hat eine 5-Tage-Woche. Es soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch berechnet werden:
5 Tage x 20 Tage Mindesturlaubsanspruch / 5-Tage-Woche = 20 Tage Urlaubsanspruch.

Für unserem Beispiel würde dies bedeuten: Er möchte 1 Woche von Montag bis Freitag Urlaub haben. Abgerechnet werden 5 Tage Urlaub, nämlich für Mo, Di, Mi, Do und Fr.


Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaubsanspruch 24 Tage.

Werden im Unternehmen Sachbezüge gezahlt, so kann auch ein Mini- oder Midijobber in den Genuss kommen.

Steuerfreie Sachbezüge führen nicht dazu, dass die Grenze von 450 Euro überschritten wird. Dies gilt auch für pauschal durch den Arbeitgeber versteuerte Leistungen. Mehr zu den möglichen Benefits könnt ihr ins unserem Podcast hören.

Änderungen ab Oktober 2022 möglich 

Die oben genannten Entgeltgrenzen gelten derzeit. Das Bundeskabinett hat ein Gesetzentwurf verabschiedet, wonach die Grenze für den Minijob auf 520 EUR angehoben und die Grenze für den Midijob auf 1.600 EUR ausgeweitet werden soll.

Die Grenze für den Minijob soll eine dynamische Grenze werden, welche jährlich vom Bundesamt für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden soll.

Warum aber eine dynamische Grenze? Das liegt am gleichen Gesetzentwurf, denn der sieht noch weitere Änderungen vor, nämlich die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. Die Grenze soll zukünftig an den Mindestlohn gekoppelt werden. Als Berechnungsgrundlage wurden 10 Stunden pro Woche vorgesehen (10 Stunden x 52 Wochen ./. 12 Monate x Mindestlohn 12 EUR = 520 EUR.

Update Oktober 2022

Der Mindestlohn wurde ab Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung ebenfalls beschlossen, dass die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro anhoben wird. 

Was passiert aber mit dem Übergangsbereich von derzeit 450,01 EUR und 520,00 EUR? 

Bis zum 31.12.2023 gibt es für die Arbeitnehmer, die in diesem Bereich verdienen einen sogenannten Bestandsschutz. Das heißt, sie bleiben weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Ab dem 01.01.2024 wären sie aber sozialversicherungsfrei oder das Entgelt muss angepasst werden.

Ändert sich der Faktor F?

Wenn das Gesetz beschlossen wird, werden die 30% durch 28% ersetzt bei der Faktorermittlung.

Mini oder Midi


Zum Thema "Minijob oder Midijob - was ist was?" gibt es auch eine Podcastfolge. Falls Du sie noch nicht kennst, kannst Du sie Dir hier anhören: Queens and Business - Folge 019.


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