Investitionsabzugsbetrag – Steuern sparen für Investitionen von morgen
Investitionsabzugsbetrag, was für ein Wort. Die Rechtschreibprüfung kennt es jedenfalls nicht. Statt ständig diesen Zungenbrecher zu verwenden, ist die Abkürzung IAB doch viel angenehmer. In diesem Artikel erkläre ich, was der Investitionsabzugsbetrag eigentlich ist, wie Du ihn nutzen kannst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was ist der IAB?
Dem Grunde nach ist der IAB ein Steuerstundungsmodell. Inhaber und Inhaberinnen von kleineren und mittleren Unternehmen sollen durch Steuerentlastungen von heute, Liquidität aufbauen, für die Investition von morgen. Es wird eine Betriebsausgabe heute steuerlich berücksichtigt, bei der die tatsächliche Anschaffung in späteren Jahren, also in der Zukunft liegt.
Wofür kann der IAB genutzt werden?
Der IAB kann für die geplante Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen/Wirtschaftsgütern, des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens genutzt werden.
Bewegliche Anlagevermögen sind zum Beispiel Praxiseinrichtungen, Büroeinrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge. Diese zukünftigen Wirtschaftsgüter müssen in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte verwendet werden, die sich in Deutschland befindet. Im Steuergesetz findest Du den Begriff Inland, dies ist etwas weiter gefasst. Außerdem muss der Betrieb aktiv tätig sein. Wurde für Deine Tätigkeit zum Beispiel festgestellt, dass es Liebhaberei ist, dann ist dies kein aktiver Betrieb.
Es ist gleichgültig, ob Du später ein gebrauchtes oder ein neues Wirtschaftsgut anschaffst. Das musst Du auch nicht vorher festlegen.
Die zeitliche Komponente spielt eine Rolle
Die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes muss innerhalb von 3 Jahren nach der Inanspruchnahme des IAB erfolgen. Nimmst Du den Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2022 in Anspruch, dann muss die Investition bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Außerdem gibt es noch eine weitere, zeitliche Komponente. Hast Du das Wirtschaftsgut angeschafft, muss es mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, in dem es angeschafft wurde und im folgenden Wirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Eine Vermietung dieses Wirtschaftsgutes ist auch möglich.
Mal ein Beispiel: Du planst eine Maschine zu kaufen und hast dafür einen IAB steuerlich in Anspruch genommen. Wird die Maschine im Januar 2023 geliefert, dann muss sie mindestens bis zum 31.12.2024 in Deinem Unternehmen genutzt oder vermietet werden.
Fast ausschließlich betriebliche Nutzung?
Von einer fast ausschließlich betrieblichen Nutzung wird ausgegangen, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 90% betrieblich genutzt wird. Das heißt, dass dieser Gegenstand auch für private Zwecke verwendet werden kann.
Bei einer Praxiseinrichtung, einem Bagger oder LKW stellt sich sicher nicht die Frage, in welchem Umfang diese Gegenstände betrieblich genutzt werden. Dies ist in den überwiegenden Fällen zu 100% für das Unternehmen. Was ist aber mit dem PKW? Meist wird er auch von Dir für private Fahrten genutzt. Grundsätzlich kann für diese Investition ein IAB in Anspruch genommen werden. Eine private Mitbenutzung ist kein Problem, wenn die Grenze eingehalten wird. Dies muss nachgewiesen werden.
Der BFH hat entschieden, dass der Nachweis auf verschiedene Weise erbracht werden kann. Die Nutzung eines Fahrtenbuchs ist eine Möglichkeit. Wenn Du das machen möchtest, empfehle ich ein elektronisches Fahrtenbuch.
Natürlich kannst Du auch ein „ganz normales“ Fahrtenbuch in Papier verwenden. Du gehörst zu denen, die Stift und Fahrtenbuch im Auto liegen haben und immer gleich daran denken, alles zu notieren? Gratulation. Für mich habe ich es mal drei Monate ausprobiert. Dabei bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wohl noch andere heimlich mit meinem Auto fahren müssen. Ich habe es aufgegeben.
Du kannst aber auch andere Aufzeichnungen nutzen. Zum Beispiel Eintragungen in Deinem Kalender und durch Abgleichen mit den Kilometerständen, die auf Reparaturrechnungen ausgewiesen sind. Zeugen, können auch mit herangezogen werden. In der Praxis wird es allerdings schwierig werden. Wer Stress vermeiden möchte, nutzt den Nachweis mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Das ist schon Herausforderung genug.
Das Thema private PKW-Nutzung stellt sich nicht, wenn das Fahrzeug im Eigentum einer GmbH steht. Auch wenn Du es als Chef oder Chefin für private Fahrten nutzen kannst.
Wer kann den IAB nutzen?
Den Investitionsabzugsbetrag kann jeder nutzen, der Gewinneinkünfte erzielt. Gewinneinkünfte sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus selbständiger Tätigkeit und natürlich auch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Gleichgültig, in welcher Rechtsform Du Dein Unternehmen betreibst. Der IAB bezieht sich auf das Unternehmen.
Dies bedeutet auch, dass im Rahmen der Vermietung und Verpachtung oder bei der nichtselbständigen Tätigkeit, diese Möglichkeit nicht besteht.
Eine Voraussetzung muss auch noch erfüllt sein. Der IAB kann in den Jahren in Anspruch genommen werden, in denen der Gewinn den Betrag von 200.000,00 Euro nicht übersteigt. Dabei darf der IAB noch nicht abgezogen sein.
IAB auch vor Betriebseröffnung möglich
Die Planung einer Betriebseröffnung kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Egal ob Neugründung oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes. Qualifikationen müssen evtl. noch abgeschlossen werden, Verträge sind noch anzupassen und einiges mehr. Es sind viele Dinge, die bis zum Start erledigt werden müssen. Kannst Du zweifelsfrei nachweisen, dass Du einen Betrieb oder eine Praxis eröffnen möchtest? Dann kannst Du auch vor der tatsächlichen Eröffnung einen IAB in Anspruch nehmen.
Nachweise können zum Beispiel die spätere Gewerbeanmeldung, Verträge, Kostenvoranschläge oder auch Kreditanträge sein. Bei Selbständigen, die Mitteilung gegenüber dem Finanzamt, dass sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.
Wie hoch darf der IAB sein?
Von den geplanten Anschaffungskosten können bis zu 50 % für den IAB in Anspruch genommen werden. Planst Du die Anschaffung einer Maschine zu einem Preis von 40.000,00 Euro netto, dann kannst Du bis zu 20.000,00 Euro als IAB gewinnmindernd berücksichtigen.
Übst Du eine Tätigkeit aus, bei der Du keine steuerpflichtigen Umsätze erzielst, dann musst Du vom Bruttobetrag, also einschließlich Umsatzsteuer, ausgehen.
Du kannst auch mehrere Investitionen planen. Insbesondere bei einer Existenzgründung kann das der Fall sein. Die Summe aller IAB liegt bei 200.000,00 Euro. So kannst Du neben der Maschine noch weitere Investitionen planen bis zu einem Betrag von 360.000,00 Euro.
Hast Du dann eine Anschaffung getätigt, wird der dafür geplante IAB, in dem Jahr, in dem die Anschaffung erfolgt, aufgelöst. Dann steht Dir wieder ein neues Volumen zur Verfügung.
Hierzu ein Beispiel. Du hast Deine Investitionen geplant, die Du bis Ende 2025 tätigen möchtest. Bei der Bestimmung der möglichen Anschaffungskosten empfehle ich zu überlegen, wie viel Geld Du nach heutigem Stand mindestens investieren müsstest, um das Wirtschaftsgut in dieser Qualität und dem Leistungsumfang zu erwerben, wie es Deinen Vorstellungen und Wünschen entspricht.
Nach oben gibt es ja bekanntlich keine Grenzen. Sinnvoller ist es jedoch, von dem auszugehen, was als Minimum notwendig ist. Preissteigerungen können mit berücksichtigt werden. Erfasse in einer Tabelle, welche Wirtschaftsgüter das sind, wie hoch die Investition wäre und in welchem Jahr die Anschaffung voraussichtlich erfolgen soll.
Ergibt die Summe der geplanten Investitionen 400.000,00 Euro, kannst Du einen IAB im Jahr 2022 für maximal 200.000,00 Euro in Anspruch nehmen. Erfolgen dann die ersten Anschaffungen im Jahr 2023, dann ist der IAB, den Du dafür geplant hast, im Jahr 2023 Gewinn erhöhend aufzulösen. Sind das zum Beispiel 150.000,00 Euro Anschaffungskosten, dann sind 75.000,00 Euro IAB aufzulösen. Dann hat sich die Gesamtsumme aller IAB am Ende des Jahres 2023 auf 125.000,00 Euro vermindert.
Sind dann noch weitere Investitionen geplant, kannst Du dieses frei gewordenen Volumen von 75.000,00 Euro nutzen, um neue IAB ab dem Jahr 2023 zu bilden.
Investitionskonto anlegen
Wenn Du schon Anwender des Systems Profit First bist, hast Du möglicherweise schon ein Investitionskonto bei einer Bank angelegt. Unabhängig davon, ob Du Profit First in Deinem Unternehmen nutzt, empfehle ich ein Bankkonto für Investitionen einzurichten.
Damit schlägst Du gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Die Steuerersparnis, die Du durch den IAB erreichst, parkst Du auf diesem Konto. Das schafft Dir dann wirklich ein Liquiditätsvorteil. Möglicherweise kannst Du dann die spätere Investition vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten. Selbst wenn das nicht möglich ist, hast Du schon einen Teil an Eigenkapital. Die Investition muss dann nicht zu 100% durch einen Kredit finanziert werden.
Eine weitere Überlegung spricht dafür, dieses Geld auf einem extra Bankkonto zu parken. Es können Umstände eintreten, durch die die geplante Investition nicht durchgeführt werden kann oder nicht in der geplanten Höhe. Das bedeutet, dass der IAB rückwirkend wieder aufgelöst werden muss. Entweder vollständig oder bis zu dem Betrag, der für die Anschaffung nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Folge ist, dass der Steuerbescheid des Jahres geändert wird, in dem der Steuervorteil in Anspruch genommen wurde. Du musst die damals gesparte Steuer an das Finanzamt zahlen. Wenn Du das Geld nicht separat auf einem Konto geparkt hast, wird es möglicherweise zwischenzeitlich für andere Dinge verwendet. Ansonsten müsstest Du immer daran denken, dass auf Deinem Geschäftskonto dieser Betrag mindestens vorhanden sein muss, nachdem Du alles bezahlt hast. Unser Gehirn kann vieles, dass aber ständig im Blick zu haben, verschwendet einfach wertvolle Energie.
Noch eine weitere Überlegung kannst Du anstellen. Welchen Vorteil hätte es für Dein Unternehmen, wenn Du für zukünftige Investition immer einen prozentualen Anteil von Deinen Einnahmen auf dieses Investitionskonto einzahlst? Insbesondere für solche Investitionen, die sich nicht in einem höheren Ertrag wieder spiegeln. Werden diese mit Darlehn finanziert, muss die Liquidität für die spätere Tilgung und die Zinsen des Darlehns auch aus den laufenden Umsätzen erbracht werden. Warum nicht gleich testen, ob dies auf Dauer möglich ist. Und das ohne Risiko. Das gilt auch für geplante Leasingverträge.
Fazit
Der Investitionsabzugsbetrag kann ein sinnvolles Instrument sein, um Liquidität zu sichern und die Abhängigkeit von Banken einzuschränken. Probiere mehrere Szenarien aus. Wir haben zwar keine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Doch eine Planung über die nächsten drei Jahre, kann dennoch sehr hilfreich sein, um eine Entscheidung zu fällen. Denn Fakt ist, dass die Anschaffungskosten, ob mit IAB oder ohne IAB nur bis zu 100 % steuerlich berücksichtigt werden. Es bleibt immer im Einzelfall zu prüfen, was für Dein Unternehmen sinnvoll ist.
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